Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2018 - 1 A 10496/18.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,30295
OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2018 - 1 A 10496/18.OVG (https://dejure.org/2018,30295)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.08.2018 - 1 A 10496/18.OVG (https://dejure.org/2018,30295)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. August 2018 - 1 A 10496/18.OVG (https://dejure.org/2018,30295)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,30295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 AwSV, § 2 Abs 13 AwSV, § 2 Abs 13 Nr 1 AwSV, § 2 Abs 8 AwSV, § 51 AwSV
    Erschließungsanforderungen an ein Güllelager im Außenbereich; Recht auf notwegeähnliche Nutzung eines gemeindlichen Wirtschaftsweges; Gewässereigenschaft eines der Entwässerung dienenden Straßenseitengrabens; Auslegung des AwSV § 51 S 1

  • esovgrp.de

    AwSV § 2,AwSV § 2 Abs 13,AwSV § 2 Abs 13 Nr 1,AwSV § 2 Abs 8,AwSV § 51,AwSV § 51 S 1,BauGB § ... 35,BauGB § 35 Abs 1,BauGB § 35 Abs 1 Nr 1,GG Art 14,GG Art 14 Abs 1,LStrG § 1,LStrG § 1 Abs 5,LWG § 1,LWG § 1 Abs 2,WHG § 2,WHG § 2 Abs 1,WHG § 2 Abs 1 S 1,WHG § 2 Abs 1 S 1 Nr 1,WHG § 3,WHG § 3 Nr 1,WHG § 36
    Abstand, Angebot, Anlage, Arbeitsblatt DWA-A 904, ausreichende Erschließung, Außenbereich, Baurecht, Betrieb, Biogasanlage, Breite, Entwässerung, Entwässerungsgraben, Erschließung, Erschließungsangebot, Fahrbahnbreite, Gewässer, Graben, Gärsubstrat, Gülle, Güllelager, ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2018 - 1 A 10496/18
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Gemeinde nach dem Ausbau eines Weges keine weiteren unwirtschaftlichen Aufwendungen (§ 35 Abs. 3 Nr. 4 BauGB) entstehen und ihr die Annahme des Angebots auch nicht aus sonstigen Gründen, z. B. weil der Wegeausbau als solcher gegen öffentliche Belange verstößt, unzumutbar ist (BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 48/81 -, juris, m. w. N.).

    Jedoch erhöhen sich die Anforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung umso mehr, je stärker der von einem landwirtschaftlichen Betrieb zu erwartende Ziel- und Quellverkehr sein wird (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 30. August 1985 - 4 C 48/81 - und vom 4. Juni 1993 - 8 C 33/91 -, sowie Beschluss vom 20. Mai 2010 - 4 B 20/10 -, alle in juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 1 A 10481/09

    Notwegerecht für Sandabbau am Laurenziberg nur über Binger Gebiet

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2018 - 1 A 10496/18
    39 Die Beigeladene hat einer derartigen Inanspruchnahme ihres Grundstücks nicht zugestimmt und ist bislang auch nicht durch eine gerichtliche Entscheidung auf der Grundlage eines aus Art. 14 Abs. 1 GG abgeleiteten subjektiven Rechts auf eine notwegeähnliche Benutzung (vgl. dazu etwa das Urteil des Senats vom 21. Oktober 2009 - 1 A 10481/09 - m. w. N., juris) zu einer derartigen Zustimmung verpflichtet worden.

    41 Da nämlich auch bei einem bestehenden notwegeähnlichen Benutzungsrecht die dazu erforderliche Herstellung des Notweges dem Nutzungsberechtigen - hier also dem Kläger - obläge, müsste dieser der Beigeladenen ein zumutbares Angebot vorlegen, welches sicherstellt, dass ihr nach dem Ausbau des Weges keine weiteren unwirtschaftlichen Aufwendungen entstehen (vgl. Urteil des Senats vom 21. Oktober 2009, a. a. O.).

  • VG Koblenz, 20.10.2016 - 1 K 88/16

    Kreisverwaltung Ahrweiler muss Genehmigung für Güllelagerbecken erteilen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2018 - 1 A 10496/18
    Unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 20. Oktober 2016 - 1 K 88/16.KO - wird die Klage abgewiesen.

    Die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes ergeben sich aus den zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätzen der Beteiligten, den vorgelegten Verwaltungsakten und den Gerichtsakten 1 K 88/16.KO und 1 K 1204/14.KO, die allesamt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • OVG Sachsen, 23.03.2017 - 5 A 241/16

    Gewässereigenschaft; Verrohrung; Zwei-Naturen-Theorie

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2018 - 1 A 10496/18
    Hierunter fallen (vgl. dazu näher etwa Berendes in Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, § 3 Rn 4 ff, und SächsOVG, Urteil vom 23. März 2017 - 5 A 241/16 -, juris) auch künstlich angelegte Kanäle und Gräben, wenn sie - wie hier - dazu dienen, Wasser zu sammeln oder fortzuleiten.
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2018 - 1 A 10496/18
    Vorliegend kann offenbleiben, ob das streitgegenständliche Güllelager von seiner Dimensionierung her auch nach der Novellierung des Düngegesetzes und der Düngemittelverordnung noch dem landwirtschaftlichen Betrieb des Klägers in dem Sinne dient, dass ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - dieses Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 3. November 1972 - 4 C 9.70 -, juris).
  • BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 33.91

    Wegemäßige Erschließung eines Grundstücks als Grundlage für die Erhebung eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2018 - 1 A 10496/18
    Jedoch erhöhen sich die Anforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung umso mehr, je stärker der von einem landwirtschaftlichen Betrieb zu erwartende Ziel- und Quellverkehr sein wird (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 30. August 1985 - 4 C 48/81 - und vom 4. Juni 1993 - 8 C 33/91 -, sowie Beschluss vom 20. Mai 2010 - 4 B 20/10 -, alle in juris).
  • VG Neustadt, 19.11.2019 - 5 K 714/19

    Keine Winzeraussiedlung unterhalb des Hambacher Schlosses

    Die Anforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung erhöhen sich umso mehr, je stärker der von einem landwirtschaftlichen Betrieb zu erwartende Ziel- und Quellverkehr sein wird (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. August 2018 - 1 A 10496/18 -, Rn. 28, juris, m.w.N; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 1996 - 3 S 233/95 -, Rn. 35, juris).
  • VG Münster, 09.11.2023 - 2 K 2242/22
    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1976 - 4 C 53.74 -, juris Rn. 30; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 2 M 226/09 -, juris Rn. 31; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. August 2018 - 1 A 10496/18 -, juris.
  • VG Münster, 09.11.2023 - 2 K 1216/21
    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1976 - 4 C 53.74 -, juris Rn. 30; Urteil vom 7. Februar 1986 - 4 C 30/84 -, BVerwGE 74, 19-28, = juris Rn. 20; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 2 M 226/09 -, juris Rn. 31; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. August 2018 - 1 A 10496/18 -, juris Rn. 28.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht